Vorwort
Jährlich streben ca. 20-30 deutsche Jet-Piloten (BO-41*) nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst eine Anschlusstätigkeit als Ready-Entry-Co-Pilot bei deutschen Fluggesellschaften und Luftfahrtunternehmen an.
Dies ist derzeit jedoch mit großen Schwierigkeiten verbunden. Vor allem die bestehenden Vorbehalte seitens einiger Personalvertretungen und der Vereinigung COCKPIT (VC) gegenüber den BO-41-Piloten als sogenannte „Seiteneinsteiger“, erschweren momentan eine Anschlusstätigkeit bei privaten Fluggesellschaften und Luftfahrtunternehmen in Deutschland.
Insbesondere ein unzureichender Kenntnisstand über die Ausbildungsqualitäten und Einstellungsmotive der BO 41- Piloten behindert aus Sicht der AG VERKEHRSPILOT zur Zeit immer noch die Einstellung dieser sonst anerkannt hochqualifizierten Human Ressourcen.
Diese unzureichende Kommunikation soll durch Dialoge verbessert werden.
Hauptziel der AG-Verkehrspilot
Die AG VERKEHRSPILOT hat sich eine Verbesserung der Berufsperspektiven für erfahrene Jet-Piloten der Bundeswehr (BO-41*) als Ready-Entry-Co-Pilot bei deutschen Fluggesellschaften und Luftfahrtunternehmen zum Ziel gesetzt.
T-38A Überschalltrainer
(* BO-41 bedeutet: Berufsoffizier mit der verwendungsbezogenen Altergrenze von 41 Jahren. B0-41 verlassen den aktiven Dienst in der Bundeswehr nach Ablauf des Monats, in welchem sie 41 Jahre alt werden)
Notwendige Maßnahmen zur Erreichung des Zieles
1.) Lösung des Problems „Einstellungshöchstalter“ für BO-41 „Ready-Entry-Piloten“ bei deutschen Fluggesellschaften und Luftfahrtunternehmen
Die meisten Einstellungshöchstalter liegen derzeit unter 41 Jahren. Ein wesentliches Anliegen der Arbeitsgruppe bleibt daher weiterhin die Diskussion über die Aufhebung oder zumindest Sonderregelung des Einstellungshöchstalters von Jet-Piloten der Bundeswehr als Verkehrspilot bei deutschen Fluggesellschaften und Luftfahrtunternehmen.
2.) Erhalt der Erleichterungen bei Umschreibungen von militärischen in zivile Lizenzen
Bestehende Erlasse und Richtlinien zur Umschreibungen von militärischen in zivile Lizenzen müssen wegen der Einführung der europäischen Richtlinien in Deutschland (JAR-FCL – ab voraussichtlich Mitte 2003) neu verfasst werden. Dies schließt Richtlinien bzgl. des Erhalts dieser Lizenzen nach deren Umschreibung auf der Basis erbrachter militärischer Flugstunden mit ein.
3.) Langfristige Verbesserungsmaßnahmen bzgl. des Wechsels vom Jet-Pilot zum Verkehrsflugzeugführer
Verschiedene innovative Modelle („Schweizer-Modell“ - JAR-ATP-conform-Training, „Österreicher-Modell“ – Rahmenvereinbarung Militär/Zivile Luftfahrt) existieren bereits bei anderen Nationen und werden bereits durch das BMVg geprüft. Die AG VERKEHRSPILOT verfolgt diese Entwicklung mit großer Aufmerksamkeit und bietet dabei außerdem eine aktive Mit- und Zuarbeit an.