Umschulung vom Jet-Pilot zum Verkehrsflugzeugführer
Vergleich Deutschland mit USA

Stand: 15. März 2003

Dieser Vergleich stellt dar, mit welchen geringen Mitteln und Zeitaufwand sowie vergleichsweise einfachen Umschulungsmaßnahmen sich ein amerikanischer Jet-Pilot, im Gegensatz zu einem deutschen Jet-Pilot, zum Verkehrsflugzeugführer ausbilden lassen kann. Beide Jet-Piloten haben die gleiche Pilotenschulung in den USA durchlaufen.

  Amerikanischer Verkehrsflugzeugführerschein
(AIRLINE TRANSPORT PILOT LICENCE/ ATPL)  
Deutscher Verkehrsflugzeugführerschein
(AIRLINE TRANSPORT PILOT LICENCE/ ATPL)  
Gesamtkosten:  ca. 1.700 $  ca. 9.430 EURO 
Gesamtdauer:  ca. 1 Woche  mind. 3 Monate (eher über 6-9 Monate) 

Weitere Vergleiche:

Gesamtbewertung

Unsere Recherchen haben ergeben, dass es sich bei der Umschulung eines deutschen Jet-Piloten zum deutschen Verkehrspiloten um die längste, aufwändigste und teuerste Umschulung im internationalen Vergleich handelt.

Ausblick:
Es zeichnet sich ab, dass es in naher Zukunft nach Einführung des JAR-FCL (neues europ. Luftrecht/ ab Mitte 2003 geplant) für deutsche Jet-Piloten weitere Nachteile bzgl. der Umschulung zum Verkehrspiloten geben wird. So soll z.B. nur noch der Erwerb eines JAR-CPL/IFR in der untersten Stufe für Jet-Piloten möglich sein. Mitglieder der AG VERKEHRSPILOT haben bereits mehrfach seit Juli 2001 schriftlich und mündlich auf diese sich abzeichnende Probleme bei LBA, BMVBW und BMVg hingewiesen. Die Probleme sind dort erkannt worden, an Lösungen wird gearbeitet.

So erklärte der Bundesminister der Verteidigung, Dr. Peter Struck, auf eine parlamentarische Anfrage am 26. August 2002, „der Führungsstab der Luftwaffe habe den Auftrag zu untersuchen, ob der Wechsel von der militärischen zur zivilen Luftfahrt gegebenenfalls durch geeignete dienstliche Maßnahmen erleichtert werden kann, auch wenn dieses zum Beispiel Änderungen von Gesetzen erforderlich machen würde".

Verschiedene innovative Modelle, wie z.B. „Schweizer-Modell“ - JAR-ATP-conform-Training während der Jet-Ausbildung, „Österreicher-Modell“ – Rahmenvereinbarung Militär- und Zivil-Luftfahrt , Frankreich – Übernahmemodell mit AIR FRANCE etc.) existieren bei anderen Nationen und werden bereits durch das BMVg geprüft.

Die AG VERKEHRSPILOT verfolgt diese Entwicklung mit großer Aufmerksamkeit und bietet den entsprechenden Stellen (BMVg/ BMVBW/ LBA/ BfD etc.) eine aktive Mit- und Zuarbeit in dieser Sache an.

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