Vom Jet-Pilot zum Verkehrsflugzeugführer

Umschulung zum Verkehrsflugzeugführer auf der Basis des MFS „Jet“ gemäß gültiger nationaler Vorschriften und Erlasse
Stand: 15. März 2003

Die folgende Übersicht stellt dar, mit welchen umfangreichen Umschulungsmaßnahmen sich ein deutscher Strahlflugzeugführer, auf der Basis von derzeit noch gültigen Erlassen und Verordnungen, zum Verkehrsflugzeugführer umschulen lassen kann.

  (ca.) Kosten   (Min ca.) Dauer  
Militärflugzeugführerschein „JET“ (MFS Jet)
ohne Musterberechtigung (TORNADO, PHANTOM, MIG-29)  
600.000 €  55 Wochen 
Ausstellung des Allgemein gültigen Funksprechzeugnisses (AZF)  30 €  4 Wochen 
Theorie-Kurs „ATPL“ inkl. Prüfung durch LBA  2.000 €  4 Wochen 
Praxis-Kurs CPL/ IFR inkl. Prüfungsflug durch LBA
(z.B. 10 Std. auf einmotorigem Flugzeug mit IFR-Lehrer plus 1 Std. Prüfungsflug) 
3.000 €  2 Wochen 
Ausstellung eines CPL/ IFR ist jetzt möglich     
CREW COORDINATION CONCEPT (CCC)-Kurs mit Prüfungsflug durch LBA-Sachverständigen (z.B. 20 Std. + 2 Std. Prüfungsflug in
B-737 Simulator)  
3.500 €  4 Wochen 
Ausstellung eines ATPL „A 2“ ist jetzt möglich     
LONG RANGE-(LR)-NAVIGATION-
Theorie-Kurs mit Prüfung in 4 Fächern durch LBA (z.B. Fernkurs plus Nahunterricht an einer dafür zugelassen Flugschule) plus
LONG RANGE-(LR)-NAVIGATION-Praxis-Kurs (Einweisungsflüge über den Nordatlantik)  
900 €  3 Tage 
Ausstellung eines ATPL „A 2“ mit LONGRANGE ist jetzt möglich      

Bei Erreichen von 2.200 Flugstunden in den letzten 12 Jahren plus diverser anderer Voraussetzungen (siehe § 14 Absatz 2 LuftPersV) kann die Ausstellung eines nationalen ATPL „A1“ beantragt werden. Jet-Flugstunden werden dabei, nach jetzigem deutschen Luftrecht, voll anerkannt.

Ausstellung eines ATPL „A 1“ mit LONGRANGE (höchste Stufe des deutschen Verkehrsflugzeug-Führerscheines) ist jetzt möglich

Bemerkungen:

Gesamtkosten:
Die bisherige Gesamtkosten der Umschulung zum Verkehrsflugzeugführer auf der Basis des MFS „Jet“ betrugen ca. 9.430 EURO (plus NK wie Fahrtkosten, Übernachtungskosten etc.)

Bisherige Gesamtdauer der Umschulung:
Die Gesamtdauer der Umschulung betrug mindestens ca. 3 Monate .
Die aufgeführten Lehrgänge sind auf Grund der Terminangebote und möglichen Prüfungstermine seitens des LBA kaum in tatsächlich nur 3 Monaten zu schaffen, sondern erfahrungsgemäß in einem Zeitraum von eher mindestens 6-9 Monaten.

Bewertung:
Nach unseren Erkenntnissen handelt es sich damit bei dieser Umschulung eines Jet-Piloten zum Verkehrspiloten um die längste, aufwändigste und teuerste im Internationalen Vergleich.
Kostenübernahme durch den Berufsförderungsdienst (BfD)
Die Kosten können unter Erfüllung von bestimmten Voraussetzungen (z.B. maximal 5 Jahre vor dem Dienstzeitende, Verfügbarkeit von BfD-Mitteln etc.) zum Teil vom Berufsförderungsdienst (BfD) übernommen.
Dauer der Umschulungsabschnitte (nach den derzeit gültigen, deutschen Erlassen)
Die o.g. Ausbildungszeiten sind reine „Ca.-Angaben“. Sie sind stark abhängig von der Art der Ausbildung (Blockausbildung, Wochenendseminar oder Fernkurs).
Freistellung vom Dienst ist für die o.g. Maßnahmen nur sehr eingeschränkt möglich.
Ablauf, Kosten und Dauer der Umschulung nach JAR-FCL (neues, europäisches Luftrecht)
Dazu kann erst nach Einführung von JAR-FCL in Deutschland (voraus. Mitte 2003) eine Aussage getroffen werden. (vgl. UMSCHREIBUNGEN NACH JAR FCL http://www.jaa.nl/licensing/licensing.html)

Gültigkeit und Erhalt des deutschen Verkehrsflugzeugführerscheines (ATPL)
Das deutsche ATPL ist jeweils nur ein Jahr gültig und muss jedes Jahr z.B. durch Nachweis von 20 Flugstunden (Jet-Flugstunden werden anerkannt), einem IFR-Überprüfungsflug mit Sachverständigen z.B. auf einem einmotorigen Flugzeug (ca. 250 EURO) sowie einem Medical Class I (ca. 100 EURO) jährlich verlängert werden.

Der weitere Weg ins Cockpit

eines Verkehrsflugzeuges in Deutschland

  (ca.) Kosten  (Min ca.) Dauer  
Einstellungstests zur Feststellung der Tauglichkeit als Verkehrsflugzeugführer
(DLR-/ Weiss-Test etc.)  
800 €  3 Tage 
Firmeninterne Tests- und Untersuchungen (Vorflug Simulator, Interviews etc.)   ./.  3 - 5 Tage 
Ausbildungsvertrag mit Fluggesellschaft
(z.B. im Rahmen einer berufsfördernden Maßnahme; zur Zeit z.B. 6 bis 12 Mo. vor Ende des Dienst-zeitendes)
 
   

Firmen interne Ausbildung zum First Offizer (F/O) und Erwerb eines Type-Ratings (hier: Boeing-737-800)

  (Min ca.) Dauer 
Systemunterrichte und Computer Based Training (CBT)  3 Wochen 
Performance-Unterrichte  1-2 Tage 
Cockpit Procedure Trainer (CPT)
(z.B. in Oslo, Mönchengladbach, Berlin, Palma) 6 Missions a 4 Std. = 24 Std 
1 Woche 
Simulator-Training
(z.B. in Oslo, Mönchengladbach, Berlin, Palma)
8 Flüge je 4 Std. = 32 Std. 
1 Woche 
“Crosscheck“ - Full-Motion-Simulator
(z.B. in Oslo, Mönchengladbach, Berlin, Palma) 2 x 2 ½ Std. = 5 Std. 
1 Tag 
Start- und Landetraining (VFR-)
14 Starts- und Landungen (z.B. am Flugplatz Parchim oder Laage) 
1 Tag 
Eintrag des Type-Ratings in den Flugschein sowie Ausbildung auf der Linie („Supernummery-Flüge“)
mindestens 2 Flüge auf „jump-seat“ - erstmalig in Uniform  
1 Tag 
„Supervision-Phase“ (ca. 80 Flüge mit “Supervision-F/O”)  6 Wochen 
Checkflug und damit „Line-Release“,
um nun mit „Supervision-Kapitän“ auf der Linie fliegen zu dürfen 
1 Tag 
„Linecheck“ (Abschluß der Supervision-Phase nach ca. 15 legs und 60 Std. mit einem „Supervision-Kapitän“  4 Wochen 
“RELEASE” als FIRST OFFICER (F/O)
Erstmalig tätig als F/O und damit auch erstmalig Gehalt als F/O (vorher nur ca. 1.300 EURO Ausbildungsgehalt pro Monat)  
 
Gesamter Ausbildungszeitraum  ca. 3-6 Monate 

Ausbildung zum Flugkapitän

Nach Erreichen der firmeninternen Voraussetzungen, die je nach Unternehmen verschieden sind, wie z.B. 3-11 Jahren Firmenzugehörigkeit, Leistung, Bedarf, Seniorität, Flugstunden etc., erfolgt das sogenannte „Captains-Ugrade-Program“ mit anschließendem Checkflug.

Gehobene Positionen

Nach bestandenem „Captains-Upgrade-Checkflug“ kann ein Co-Pilot (First Officer - F/O) zum Flugkapitän ernannt werden. Später können bei Eignung, Leistung und Bedarf noch höhere Positionen, wie z.B. „Supervision-Captain“, Leiter Ausbildung Fliegendes Personal, Flugbetriebsleiter etc. erreicht werden.

Rente

Ein Verkehrsflugzeugführer erreicht nach derzeit gültigem, deutschen Luftrecht mit 60 Jahren das Rentenalter. Diese Grenze soll in Zukunft ggf. auf 65 Jahre angehoben werden. Demnach kann ein BO-41 nach dem aktiven Dienst bei der Bundeswehr noch ca. 19 Jahre (24 Jahre) als Verkehrsflugzeugführer bei Fluggesellschaften und Luftfahrtunternehmen beschäftigt werden.

| 2002 - © ag-verkehrspilot.de |