Erfahrene Jet-Piloten gehören in vielen Ländern und bei zahlreichen ausländischen Airlines zum Grundstock des fliegenden Personals.
In diesen Ländern können Jet-Piloten aller Altersgruppen nach Eignung und Bedarf nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst als Ready-Entry-Co-Pilot zu deren nationalen Fluggesellschaften, vor allem deren „Flag-Carrier“ (größte nationale Fluggesellschaft des jeweiligen Landes), wechseln.
Dies ist z.B. auch bei einer Großzahl der Gesellschaften der STAR ALLIANCE bereits gängige Praxis, leider jedoch noch nicht bei den dazu gehörenden großen deutschen Unternehmen, wie z.B. denen des LUFTHANSA Konzerns.
In den USA sind derzeit ca. 94.000 Verkehrsflugzeugführer beschäftigt, von denen ca. 9.400-18.800 (10-20%) der Piloten einen „background“ als Jet-Pilot haben (Quelle: AIR INC., größtes US-Piloten-Bewerbungstrainingsunternehmen).
Der Bundesminister der Verteidigung, Dr. Peter Struck, erklärte auf eine parlamentarische Anfrage am 26. August 2002, „der Führungsstab der Luftwaffe habe den Auftrag zu untersuchen, ob der Wechsel von der militärischen zur zivilen Luftfahrt gegebenenfalls durch geeignete dienstliche Maßnahmen erleichtert werden kann, auch wenn dieses zum Beispiel Änderungen von Gesetzen erforderlich machen würde".
In diesem Zusammenhang wird derzeit eine engere Zusammenarbeit zwischen der Arbeitsgruppe Verkehrspilot und dem BMVg angestrebt. Gemeinsam sollen Möglichkeiten zur besseren Eingliederung von Jet-Piloten in die Zivilluftfahrt erörtert werden.
NVG-COCKPIT TORNADO + Pilot mit Nachtsichtgerät (NVG)
Dazu gehören Modelle wie diese, die z.B. in diesen Ländern bereits praktiziert werden:
Frankreich
Vertrag zwischen der Air France und dem französischen Verteidigungsministerium zur regelmäßigen Übernahme von Militär-Piloten.
Österreich
Rahmenvereinbarung über Zusammenarbeit (vom 04. September 2002) zwischen der österreichischen Luftfahrtunternehmensgruppe Austrian Airlines Group (Austrian Airlines, Lauda Air und Tyrolian) und dem Bundesministerium für Landesverteidigung u.a. zur Übernahme von Militär-Piloten.
(Quelle: http://www.bundesheer.at/archiv/a2002/akt_20020904_aua.shtml)
Schweiz und Österreich - Jet-Piloten-Ausbildung beinhaltet die Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer nach neuem, europäischen Luftrecht (JOINT AVIATION REGULATION-ATP-conform-Training) mit anschließender Übernahmemöglichkeit bei nationalen Fluggesellschaften.(„Schweizer-Modell“: http://www.vbs.admin.ch/internet/LW/e/pdf/Milpie.pdf)
Die Schweizer Luftwaffe Nachwuchswerbung betreibt eine äußerst ansprechende Nachwuchswerbung:
Offizielle Seite der Schweizer Luftwaffe:
http://www.airforcepilot.ch
Inoffizielle Seite junger Jet-Piloten der Schweizer Luftwaffe, die sich gerade in der Ausbildung befinden. Unter "Ausbildung" findet man weitere Informationen über deren JAR-ATP-Training:
www.threegreens.ch
Offizielle Seite der Flugschule SWISS AVIATION - hier findet die ausgelagerte Verkehrspiloten-Ausbildung (JAR-konform) zukünftiger Jet-Piloten statt:
www.swiss-aviation-training.ch
Dieses Beispiel der Schweizer Luftwaffe macht deutlich, wie man als Luftwaffe heutzutage mit innovatioven Lösungen das richtige Klientel unter den potentiellen Bewerbern ansprechen muss. Dieses Konzept schafft außerdem eine dauerhafte Berufszufriedenheit bei den Piloten u.a.durch eine bessere Berufsperspektive nach dem aktiven Dienst.
Die Deutsche Luftwaffe sollte diesem Beispiel der Schweiz folgen.
Nach jetzigem nationalen Luftrecht, u.a. gemäß der Verordnung über das Luftfahrtpersonal (LuftPersV), existieren bereits Erleichterungen für die Umschreibung von militärischen in zivile Lizenzen.
Ab voraussichtlich Mitte 2003 soll in Deutschland das neue europäische Luftrecht (Joint Aviation Regulations/JAR) eingeführt werden. Nach jetzigem Stand kommt es aber dort zu einer Benachteiligung der Jet-Piloten bei diesen neuen Umschreibbedingungen.Informationen über JAR – FCL (http://www.jaa.nl/licensing/licensing.html).
In Ländern, wo das neue europäische Luftrecht bereits eingeführt wurde, wie z.B. in der Schweiz, Österreich, Großbritannien und Holland,hat man bereits durch nationale Regelungen die Umschreibbedingungen für deren Jet-Piloten verbessern können. Ähnliche Erlasse und Übergangsregelungen sind auch in Deutschland nötig, entsprechende Stellen wurden vor geraumer Zeit durch die AG VERKEHRSPILOT informiert.
Mit großem Interesse werden daher seitens der AG V die Bemühungen seitens des BMVg, BMVBW und LBA bei der Erstellung dieser Erlasse und Übergangsregelungen verfolgt.
Auch in diesem Zusammenhang wurde eine aktive Zu- und Mitarbeit seitens der AG V angeboten.